- Nebenleistung
- Nebenleistung,Privatrecht: Leistung, die aus einem Vertrag neben der den eigentlichen Vertragsgegenstand bildenden Hauptleistung (v. a. der Kaufpreis) geschuldet wird, z. B. Zinsen, Nutzungen, Kosten, Provisionen. Der Anspruch auf Nebenleistung verjährt mit dem Hauptanspruch (§ 224 BGB). - Nebenleistungsgesellschaft (Nebenleistungs-AG, § 55 Aktiengesetz, Nebenleistungs-GmbH, § 3 GmbH-Gesetz), Kapitalgesellschaft, deren Mitglieder (Aktionären, Gesellschaftern) durch die Satzung außer der Einlagepflicht noch die Verpflichtung zu sonstigen Leistungen auferlegt ist. Die Nebenleistungs-AG ist nur zulässig, wenn vinkulierte Namensaktien ausgegeben werden.
Universal-Lexikon. 2012.